Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Immoteam 59 Breitwieser & Jensen GbR

 

1. Auftrag: 

Ein Auftrag bedarf keiner Form, es genügt, dass die Tätigkeit von Immoteam 59 Breitwieser & Jensen GbR (nachstehend Makler genannt) in Anspruch genommen wird. Die Annahme der Maklerdienste des Maklers oder seiner Angebotsangaben sowie 

Auswertung von ihm gegebener Nachweise genügen, damit ein Maklervertrag zu diesen Geschäftsbedingungen zustande 

kommt. 

 

2. Vertraulichkeit: 

Die Mitteilungen des Maklers und Angebote sind unverbindlich, freibleibend und vom Maklerkunden streng vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit seiner schriftlichen Einwilligung gestattet. Gibt der Maklerkunde unbefugt die 

Informationen des Maklers an einen Dritten weiter und resultiert hieraus der Abschluss eines Hauptvertrages durch den Dritten, 

so begründet dies eine Schadenersatzpflicht des Maklerkunden in Höhe der entgangenen Provision unbeschadet sonstiger 

Rechte, insbesondere Schadensersatz für Aufwendungen, Inserate und sonstige Kosten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit 

dem Vertragspartner (Verkäufer/Eigentümer bzw. Interessent) bedarf der vorherigen Zustimmung des Maklers.

 

3. Haftungsausschluss: 

Ausgeschlossen sind Haftungsansprüche hinsichtlich der Angaben des Eigentümers. Eine Überprüfung der Auskünfte und 

Angaben des Objektanbieters durch den Makler sind nicht erfolgt. Der Makler übernimmt keine Gewähr hinsichtlich der Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Verkäufers/Objektanbieters. Schadenersatzansprüche sind gegenüber dem Makler, 

mit Ausnahme grob fahrlässigen Handelns, ausgeschlossen.

 

4. Provision: 

Die Maklerprovision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss. Soweit der Interessent die Immobilie, den Verkäufer bzw. 

Vermieter und dessen Verkaufs- bzw. Vermietungsabsicht kennt, kann er sich auf diese Vorkenntnis gegenüber dem Makler nur 

berufen, wenn er unverzüglich darauf hinweist. Die Vertragsparteien haften für die Zahlung der Provision gesamtschuldnerisch. 

Der Makler hat Anspruch auf Anwesenheit bei Kauf- bzw. Mietvertragsabschluss und auf eine sofort zu erteilende Ausfertigung 

oder Abschrift des Vertrages und aller darauf bezogenen Nebenabreden, soweit diese für die Berechnung und Fälligkeit der 

Maklerprovision von Bedeutung sind. Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag 

später rückgängig gemacht, angefochten oder aus sonstigen von den Vertragsparteien zu vertretenden Gründen gegenstandslos wird, sofern der Vertrag bereits vollzogen war. Die Provisionshöhe bei Nachweis oder Vermittlung beträgt, wenn keine andere Provision vereinbart ist:

 

a) Bei Verkauf von Grundbesitz oder eines Erbbaurechts in Hessen 5,95 % vom Kaufpreis inkl. gesetzlicher MwSt. (beim 

Erbbaurecht einschl. Grundstückswert) zu Lasten des Käufers. Bei der Vermittlung einer Eigentumswohnung bzw. eines 

Einfamilienhauses wird im Erfolgsfall die Maklerprovision vom Verkäufer und vom Käufer an den Makler gezahlt und beträgt 

jeweils 3,57% (inkl. ges. MwSt.). In anderen Bundesländern berechnet sich die Provisionshöhe nach den jeweiligen 

marktüblichen Regelungen. 

 

b) Bei Vermietung bzw. Verpachtung von Wohnraum beträgt die Gebühr zu Lasten des Auftraggebers 2,38 Nettokaltmieten inkl. 

gesetzl. MwSt.

 

c) Bei Vermietung von Gewerberäumen: 

Bei einer Vertragsdauer bis zu 3 Jahren: 3,57 Nettokaltmieten inkl. gesetzl. MwSt., vom Mieter/Pächter zu zahlen. 

Bei einer Vertragslaufzeit über 3 Jahren: 4,76 Nettokaltmieten inkl. gesetzl. MwSt., vom Mieter/Pächter zu zahlen. 

Bei Laufzeiten von über 5 bis zu 10 Jahren: 5,95 Nettokaltmieten inkl. gesetzl. MwSt., vom Mieter/Pächter zu zahlen. 

Längere Laufzeiten, Staffelmietverträge, Optionsrechte und andere Rechte nach Vereinbarung.

 

Der Provisionsberechnung liegt immer der gesamte wirtschaftliche Wert des Vertrages zugrunde, einschließlich aller damit 

zusammenhängenden Nebenabreden.

 

5. Ersatz- , Zusatz- bzw. Ergänzungsgeschäfte: 

Die Provision wird auch fällig, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt. Ein wirtschaftlich 

gleichartiges oder ähnliches Geschäft ist dann gegeben, wenn die durch den Makler hergestellte Verbindung zu weiteren 

Verträgen führt, die nach diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen provisionspflichtig sind. Erfolgt ein Vertragsabschluss 

zwischen dem Auftraggeber und einem vom Makler nachgewiesenen Interessenten innerhalb einer Frist von 2 Jahren, so wird 

die volle Provision fällig. Dabei ist es unerheblich, ob der ursprüngliche gewollte Vertrag oder ein vom damaligen Auftrag 

abweichendes Geschäft abgeschlossen wurde. 

Ein Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Vertragsabschluss statt durch den Auftraggeber ganz oder teilweise 

durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder andere natürliche oder juristische Personen erfolgt, die 

zu dem Auftraggeber in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlich nahen Verhältnissen stehen. 

 

6. Erfüllungsort und Gerichtsstand: 

Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Rechtsgeschäften unter Kaufleuten ist Rüsselsheim.