Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Immoteam 59 Breitwieser & Jensen GbR
1. Auftrag:
Ein Auftrag bedarf keiner Form, es genügt, dass die Tätigkeit von Immoteam 59 Breitwieser & Jensen GbR (nachstehend Makler genannt) in Anspruch genommen wird. Die Annahme der Maklerdienste des Maklers oder seiner Angebotsangaben sowie
Auswertung von ihm gegebener Nachweise genügen, damit ein Maklervertrag zu diesen Geschäftsbedingungen zustande
kommt.
2. Vertraulichkeit:
Die Mitteilungen des Maklers und Angebote sind unverbindlich, freibleibend und vom Maklerkunden streng vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit seiner schriftlichen Einwilligung gestattet. Gibt der Maklerkunde unbefugt die
Informationen des Maklers an einen Dritten weiter und resultiert hieraus der Abschluss eines Hauptvertrages durch den Dritten,
so begründet dies eine Schadenersatzpflicht des Maklerkunden in Höhe der entgangenen Provision unbeschadet sonstiger
Rechte, insbesondere Schadensersatz für Aufwendungen, Inserate und sonstige Kosten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit
dem Vertragspartner (Verkäufer/Eigentümer bzw. Interessent) bedarf der vorherigen Zustimmung des Maklers.
3. Haftungsausschluss:
Ausgeschlossen sind Haftungsansprüche hinsichtlich der Angaben des Eigentümers. Eine Überprüfung der Auskünfte und
Angaben des Objektanbieters durch den Makler sind nicht erfolgt. Der Makler übernimmt keine Gewähr hinsichtlich der Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Verkäufers/Objektanbieters. Schadenersatzansprüche sind gegenüber dem Makler,
mit Ausnahme grob fahrlässigen Handelns, ausgeschlossen.
4. Provision:
Die Maklerprovision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss. Soweit der Interessent die Immobilie, den Verkäufer bzw.
Vermieter und dessen Verkaufs- bzw. Vermietungsabsicht kennt, kann er sich auf diese Vorkenntnis gegenüber dem Makler nur
berufen, wenn er unverzüglich darauf hinweist. Die Vertragsparteien haften für die Zahlung der Provision gesamtschuldnerisch.
Der Makler hat Anspruch auf Anwesenheit bei Kauf- bzw. Mietvertragsabschluss und auf eine sofort zu erteilende Ausfertigung
oder Abschrift des Vertrages und aller darauf bezogenen Nebenabreden, soweit diese für die Berechnung und Fälligkeit der
Maklerprovision von Bedeutung sind. Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag
später rückgängig gemacht, angefochten oder aus sonstigen von den Vertragsparteien zu vertretenden Gründen gegenstandslos wird, sofern der Vertrag bereits vollzogen war. Die Provisionshöhe bei Nachweis oder Vermittlung beträgt, wenn keine andere Provision vereinbart ist:
a) Bei Verkauf von Grundbesitz oder eines Erbbaurechts in Hessen 5,95 % vom Kaufpreis inkl. gesetzlicher MwSt. (beim
Erbbaurecht einschl. Grundstückswert) zu Lasten des Käufers. Bei der Vermittlung einer Eigentumswohnung bzw. eines
Einfamilienhauses wird im Erfolgsfall die Maklerprovision vom Verkäufer und vom Käufer an den Makler gezahlt und beträgt
jeweils 3,57% (inkl. ges. MwSt.). In anderen Bundesländern berechnet sich die Provisionshöhe nach den jeweiligen
marktüblichen Regelungen.
b) Bei Vermietung bzw. Verpachtung von Wohnraum beträgt die Gebühr zu Lasten des Auftraggebers 2,38 Nettokaltmieten inkl.
gesetzl. MwSt.
c) Bei Vermietung von Gewerberäumen:
Bei einer Vertragsdauer bis zu 3 Jahren: 3,57 Nettokaltmieten inkl. gesetzl. MwSt., vom Mieter/Pächter zu zahlen.
Bei einer Vertragslaufzeit über 3 Jahren: 4,76 Nettokaltmieten inkl. gesetzl. MwSt., vom Mieter/Pächter zu zahlen.
Bei Laufzeiten von über 5 bis zu 10 Jahren: 5,95 Nettokaltmieten inkl. gesetzl. MwSt., vom Mieter/Pächter zu zahlen.
Längere Laufzeiten, Staffelmietverträge, Optionsrechte und andere Rechte nach Vereinbarung.
Der Provisionsberechnung liegt immer der gesamte wirtschaftliche Wert des Vertrages zugrunde, einschließlich aller damit
zusammenhängenden Nebenabreden.
5. Ersatz- , Zusatz- bzw. Ergänzungsgeschäfte:
Die Provision wird auch fällig, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt. Ein wirtschaftlich
gleichartiges oder ähnliches Geschäft ist dann gegeben, wenn die durch den Makler hergestellte Verbindung zu weiteren
Verträgen führt, die nach diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen provisionspflichtig sind. Erfolgt ein Vertragsabschluss
zwischen dem Auftraggeber und einem vom Makler nachgewiesenen Interessenten innerhalb einer Frist von 2 Jahren, so wird
die volle Provision fällig. Dabei ist es unerheblich, ob der ursprüngliche gewollte Vertrag oder ein vom damaligen Auftrag
abweichendes Geschäft abgeschlossen wurde.
Ein Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Vertragsabschluss statt durch den Auftraggeber ganz oder teilweise
durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder andere natürliche oder juristische Personen erfolgt, die
zu dem Auftraggeber in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlich nahen Verhältnissen stehen.
6. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Rechtsgeschäften unter Kaufleuten ist Rüsselsheim.
IMMOTEAM 59
Elke Breitwieser & Olaf Jensen
Haßlocher Str. 59
65428 Rüsselsheim
Telefon: 06142 - 707 59 00
Mobil: 0172 61 11 88 5
Telefax: 06142 - 707 59 09
EMail: post@immoteam59.de